Protokoll:

 

Bürgermeister Lauxtermann verpflichtet die anwesenden Ratsmitglieder gemäß § 60 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG). Die Verpflichtung wird mit Handschlag besiegelt. Die Dokumentation der Verpflichtung erfolgt durch Ausweisung in der Niederschrift.