Protokoll:

 

Beigeordneter Wilken verweist auf die allen Ratsmitgliedern vorliegenden Änderungsanträge zum Entwurf der Geschäftsordnung. Er ergänzt den Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung mündlich und beantragt, künftig die Einwohnerfragestunde als TOP 3 in den Sitzungen zu behandeln. Zu § 14 der Geschäftsordnung fordert Beigeordneter Kammer eine Klarstellung dahingehend, dass auf Antrag bei namentlichen Abstimmungen das Abstimmungsverhalten der Ratsmitglieder im Protokoll zu vermerken ist. Ferner soll in § 14 eine Bestimmung aufgenommen werden, nach der der Rat nur aus wichtigen Grund eine geheime Abstimmung beschließen kann. Zu Klarstellungen sollen die Vorschriften des § 67 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz in den § 15 der Geschäftsordnung übernommen werden. 

 

Ratsvorsitzender Pauluschke schlägt vor, zunächst den Antrag der Fraktion "Bündnis 90/Die Grünen" abzuarbeiten und im Anschluss auf die weiteren Änderungsanträge einzugehen. Diesem Vorschlag schließt sich der Rat einstimmig an.

 

Der Rat der Gemeinde Zetel beschließt einstimmig, den ersten Satz in § 1 Abs. 1 wie folgt zu ändern: "Der Bürgermeister lädt die Ratsmitglieder elektronisch über das Ratsportal oder schriftlich unter Mitteilung der Tagesordnung ein."

 

Während Bürgermeister Lauxtermann die Formulierung in § 3 des Entwurfes zur Geschäftsordnung für ausreichend hält und jeder aus seiner eigenen Verantwortung entsprechend verfahren wird sind die Beigeordneten Kammer und Wilken der Auffassung, dass mit der vorliegenden geänderten Formulierung Klarheit entwickelt wird. Der Rat der Gemeinde Zetel lehnt bei 14 Stimmen dafür und 15 Stimmen dagegen eine Änderung des § 3 Abs. 1 ab.

 

Zum Änderungsvorschlag bezüglich des § 4 des Entwurfes der Geschäftsordnung erläutert Ratsvorsitzender Pauluschke, dass dort der Sitzungsverlauf, nicht jedoch eine Tagesordnung dargestellt wird. Er schlägt vor, den regelmäßigen Sitzungsablauf so zu belassen und weist daraufhin, dass in den Fällen, in denen keine Einwohner der Sitzung beiwohnen, die Durchführung der Einwohnerfragestunde entbehrlich ist. Soweit Einwohner anwesend sind, wird selbstverständlich die Einwohnerfragestunde stattfinden. Die beantragte Änderung zum § 4 Buchstabe H des Entwurfes der Geschäftsordnung wird sodann von der Fraktion "Bündnis 90/Die Grünen" zurückgezogen.

 

Für die SPD/FDP Gruppe führt Beigeordneter Meyer aus, dass sie sich gegen die beantragte Änderung des § 6 Abs. 2 der vorliegenden Geschäftsordnung aussprechen. Der Antrag auf Änderung wird sodann mit 14 Stimmen dafür und 15 Stimmen dagegen abgelehnt.

 

Den Änderungsvorschlag zu § 11 des vorliegenden Entwurfes begründet Beigeordneter Wilken damit, dass nach dem Entwurf eine hohe Hürde aufgebaut würde, die Anhörung von Außenstehenden durchführen zu können. Der Rat kann nach seiner Auffassung von der Anhörung Sachverständiger oder anwesender Einwohnerinnen oder Einwohner profitieren. Ihm ist bewusst, dass sich aus der Anhörung keine Diskussion entwickeln darf. Daher wäre der letzte Satz dieser Vorschrift entbehrlich. Dem hält Ratsmitglied Huger entgegen, dass es zur Klarstellung für Außenstehende sinnvoll wäre, ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass eine Diskussion während der laufenden Verhandlung eines Tagesordnungspunktes mit
Außenstehenden nicht stattfinden darf. Beigeordneter Wilken erwidert, dass es sich bei der vorliegenden Vorschrift um die Geschäftsordnung des Rates handelt und damit keine Hinweise für Bürgerinnen und Bürger enthalten braucht. So ist diese Feststellung entbehrlich. Ratsvorsitzender Pauluschke macht darauf aufmerksam, dass die Sitzungsunterbrechung jederzeit erfolgen kann, um Anhörungen und Bemerkungen zuzulassen. Eine Diskussion muss dabei, wie auch gesetzlich festgelegt, ausgeschlossen sein, was in vorliegender Vorschrift für den Rat nochmals verdeutlicht wird. Der Rat der Gemeinde Zetel lehnt sodann bei 14 Stimmen dafür und 15 Stimmen dagegen den Änderungsvorschlag ab.

 

Der Vorschlag zur Änderung des § 14 Abs. 5, in dem eine geheime Abstimmung erfolgt, wenn mindestens ein Drittel der Anwesenden Ratsmitglieder dieses beschlossen haben, wird einstimmig übernommen.

 

Im Zuge der Verhandlungen wird deutlich, dass im § 15 hinter dem Wort "Satz" die Zahl "2" einzufügen ist. Hierbei handelt es sich um eine redaktionelle Änderung.

 

Beigeordneter Kammer weist daraufhin, dass § 15 entsprechend seines Antrages insgesamt geändert werden soll. Die redaktionelle Änderung ist nicht ausreichend. Dem hält Ratsvorsitzender Pauluschke entgegen, dass, wie angekündigt, zunächst der Antrag der Fraktion "Bündnis 90/Die Grünen" abgearbeitet wird und danach auf den Antrag der CDU-Fraktion eingegangen wird.

 

Die beantragte Änderung des § 16 umfasst lediglich einen redaktionellen Teil. Der Rat der Gemeinde Zetel beschließt einstimmig diese Änderung.

In dem Zusammenhang weist Beigeordneter Meyer auf einen weiteren redaktionellen Fehler im § 2 Abs. 3 hin. Hier ist das dritte Wort von "Zuhörerinnen" in "Zuhörer" zu ändern

 

Beigeordneter Wilken wiederholt die mündliche Ergänzung des vorliegenden Antrages der Fraktion "Bündnis 90/Die Grünen" auf Durchführung der Einwohnerfragestunde zu Beginn der Sitzung. Der Rat der Gemeinde Zetel beschließt bei einer Gegenstimme, die Einwohnerfragestunde künftig nach der Genehmigung der Niederschrift durchzuführen.

 

Der Antrag der CDU-Fraktion umfasst im § 14 Abs. 4 die namentliche Feststellung des Abstimmungsverhaltens jedes Ratsmitgliedes im Protokoll. Beigeordneter Meyer weist daraufhin, dass Wortprotokolle verfasst werden und erkundigt sich, ob im dem Falle die Ausweitung des Protokolls rechtlich umsetzbar ist. Ratsvorsitzender Pauluschke schlägt vor, den Antrag der CDU-Fraktion zunächst in den Fraktionen zu beraten. Der Antrag wurde erst zur heutigen Sitzung eingereicht, sodass keine Möglichkeit der Vorbereitung in den Fraktionen bestanden hat.

Ratsmitglied Logemann weist daraufhin, dass wesentliche Bestandteile des Antrages bereits im § 68 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes geregelt sind und zitiert die Rechtsvorschrift. Beigeordneter Mondorf weist auf die Unterschiede zwischen offener Wahl, namentliche Abstimmung und geheimer Wahl hin. Der Antrag auf Änderung zielt auf die namentliche offene Abstimmung. Gegen die Beratung des Antrages zunächst in den Fraktionen, bevor er in der nächsten Sitzung des Rates abschließend behandelt wird, hat Beigeordneter Kammer keine Einwände. Diesem Vorschlag kann sich auch Bürgermeister Lauxtermann anschließen und sagt zu, den Antrag der CDU-Fraktion auf Änderung der Geschäftsordnung zu § 14 verwaltungsseitig vorzubereiten. Ratsvorsitzender Pauluschke führt aus, dass in § 14 ausschließlich das Abstimmungsverhalten geregelt wird. Eine Änderung diese Passus in der Geschäftsordnung behindert nicht das weitere Verfahren der heutigen Sitzung. Die Geschäftsordnung wiederholt in Teilen Ausführungen des Kommunalverfassungsgesetzes. Darauf erwidert Beigeordneter Kammer, dass die Beratungen in den Fraktionen zur Änderung des § 14 möglich sind. § 15, der sich auf § 14 bezieht,  muss jedoch vor dem weiteren Sitzungsverlauf geregelt werden. Daraufhin verliest Ratsvorsitzender Pauluschke den Antrag der CDU-Fraktion. Bürgermeister Lauxtermann führt aus, dass in der Vorschrift des § 15 der Geschäftsordnung der § 67 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes als gesetzliche Grundlage enthalten ist und beachtet werden muss. Es ist nicht zwingend notwendig, diese Rechtsausführungen in der Geschäftsordnung zu wiederholen. Beigeordneter Kammer hingegen hält den § 14 Abs. 5 für missverständlich und betont, dass geheim abzustimmen ist, wenn wenigstens ein Ratsmitglied es verlangt. Er fordert die Übernahme entsprechender Regelungen aus

§ 9 der bislang geltenden Geschäftsordnung. Bürgermeister Lauxtermann schlägt nach Rücksprache mit dem Ersten Gemeinderat Hoinke vor, § 15 der Geschäftsordnung um folgenden Satz zu ergänzen: "§ 67 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes bleibt unberührt." Diesem Vorschlag schließen sich die Beigeordneten Mondorf und Meyer an. Der Rat der Gemeinde Zetel beschließt sodann einstimmig die Änderung des § 15 entsprechend des Vorschlages.

 

Zu § 5 liegt ein Antrag der CDU-Fraktion vor, eingehende Anträge von Ratsmitglieder unverzüglich an alle Ratsmitglieder zur Kenntnis zu geben. Beigeordneter Mondorf betont, dass die Anträge und Schreiben einzelner Ratsmitglieder innerhalb bestimmter Fristen vorgelegt werden müssen. Erster Gemeinderat Hoinke hat bereits vorgeschlagen, Schreiben an den Rat der Gemeinde Zetel oder an Mitglieder des Rates der Gemeinde Zetel unmittelbar nach Eingang allen Ratsmitglieder zur Kenntnis zu geben, wie Ratsvorsitzender Pauluschke nochmals verdeutlicht.

 

Ratsvorsitzender Pauluschke fasst zusammen, dass der Entwurf der Geschäftsordnung in verschiedenen Punkten geändert wurde. § 14 wird zunächst in den Fraktionen beraten werden, sodass sich der Rat der Gemeinde Zetel in seiner heutigen Sitzung mit dem Änderungsantrag nicht befasst. Danach gilt § 14 in vorliegender Fassung solange, bis eine Änderung beschlossen wird. Da die Geschäftsordnung für den weiteren Sitzungsverlauf nötig ist, beantragt er die Abstimmung.

 

Der Rat der Gemeinde Zetel beschließt einstimmig die Änderungen wie abgestimmt in den Entwurf der Geschäftsordnung einzuarbeiten. Der Antrag auf Änderung des § 15 der Geschäftsordnung wird zunächst in den Fraktionen beraten.