Beschlussvorschlag:

 

Der Umwelt- und Planungsausschuss fasst sodann bei einer Gegenstimme nachfolgenden Beschlussvorschlag:

 

Der Verwaltungsausschuss wägt die während der ersten öffentlichen Auslegung der Planunterlagen eingegangenen Anregungen und Bedenken aus der Öffentlichkeit und von beteiligten Behörden wie in den Sitzungsunterlagen dargestellt ab.

 

Der Verwaltungsausschuss beschließt die verkürzte erneute Offenlegung der Planunterlagen sowie die erneute Beteiligung betroffener Behörden nach § 4 a Abs. 3 Baugesetzbuch. Die Frist der öffentlichen Auslegung, die zeitgleich mit der Beteiligung der Behörden erfolgt, wird auf 2 Wochen verkürzt.

 

Während der erneuten Offenlegung und Beteiligung der Behörden dürfen nach § 4 a Abs. 3 Satz 2 Baugesetzbuch nur Stellungnahmen abgegeben werden, die sich auf den geänderten oder ergänzten Teil der Bauleitplanung beziehen.

 

Es sind die Verfahren nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (Offenlegung) und § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (Beteiligung der Behörden) jeweils in Verbindung mit § 4 a Abs. 2 Baugesetzbuch (verkürzte Frist) einzuleiten.

 

 


Protokoll:

 

Bürgermeister Lauxtermann verweist eingangs auf die vorgeschlagenen Änderungen der Bauleitplanung und betont, dass der Verzicht auf die Ausweisung einer vierten Windenergieanlage rechtlich nicht zwingend notwendig wäre, doch diese Entscheidung im Sinne der Nachbarschaft mit der Gemeinde Bockhorn und der Zusammenarbeit mit dem Landkreis Friesland gefallen ist. Er weiß, dass die Bürgerinitiative sich mit der Reduzierung der Bauleitplanung nicht zufrieden und den Kompromiss nicht akzeptieren wird. Die Änderung der bisherigen Planungen ist so erheblich, dass eine erneute Offenlegung erforderlich ist. Diese kann aber nach den Vorgaben des Baugesetzbuches in verkürzter Form stattfinden.

 

Anschließend erläutert Dipl. Ing. Bottenbruch die Abwägungen und Änderungen der Planung. Er geht zunächst auf die Planungshistorie ein, die im Dezember 2009 mit dem Beschluss zur Potentialstudie begonnen hat. Dem schloss sich der Aufstellungsbeschluss zur Entwicklung des "Windparks Herrenmoor" und die frühzeitigen Beteiligungen der Bürgerinnen und Bürger sowie der Behörden an. Parallel wurden verschiedene Erörterungstermine, insbesondere mit dem Landkreis Friesland, geführt. Als Resultat aus der öffentlichen Auslegung vom 08.08.-09.09.2016 haben Abstimmungen umweltfachlicher Belange mit der Unteren Naturschutzbehörde hinsichtlich ergänzender Untersuchungen stattgefunden, die in die Abwägung eingeflossen sind. Er macht aber auch deutlich, dass Teile der Anregungen und Bedenken aus der Öffentlichkeit nicht im Rahmen des Bauleitverfahrens geregelt werden können, sondern Bestandteil des Bundesimmissionsschutzverfahrens zur Genehmigung der Windenergieanlagen sein werden. Trotz der jetzt anstehenden verkürzten erneuten Offenlegung der Pläne behalten alle Eingaben aus der formellen Offenlegung der Pläne Bestand und werden in die Gesamtabwägung einfließen. Dieses Abwägungsverfahren wird um die Stellungnahmen, die im verkürzten Verfahren eingehen werden, ergänzt.

Hinsichtlich der von den Bürgerinnen und Bürgern geäußerten Bedenken zu den Auswirkungen des Schalls und des Infraschalls liegen keine neueren Erkenntnisse vor. Das erstellte Schallgutachten entspricht den rechtlichen Vorgaben und bietet keinen Anlass zur Kritik.

Die sogenannten harten und weichen Kriterien zur Ausweisung von Windenergieanlagen werden nach der öffentlichen Auslegung deutlicher dargelegt werden.

Sodann führt er aus, dass die Abstände der Windenergieanlagen zu Wohngebäuden im Außenbereich rechtlich stets dann keine Beeinträchtigung darstellen, wenn sie wenigstens das Dreifache der Höhe der Anlagen haben. Ein Abstand in der zweifachen Höhe der Anlage ist unzulässig. Sollte der Abstand das Zwei- bis Dreifache der Anlagen betragen ist eine Einzelfallprüfung erforderlich. Ein Mindestabstand zu Wegen betrifft nur klassifizierte Straßen. Gemeindestraßen sind von den rechtlichen Forderungen nicht erfasst. Es ist auch unproblematisch, dass sich die Flügel der Windenergieanlagen während der Rotation über den Straßenraum bewegen. Im Übrigen vergleicht er den Abstand der Windenergieanlagen zu baulichen Anlagen mit dem allgemeinen Baurecht, nach dem bauliche Anlagen einen Mindestabstand von den Grenzen einzuhalten haben, der sich entsprechend der Höhe der baulichen Anlagen erweitert.  

Die Vorranggebiete und Vorsorgegebiete, die im Landesraumordnungsprogramm und im Regionalen Raumordnungsprogramm dargestellt werden, werden berücksichtigt und  nicht beeinträchtigt.

Ein Repowering in bestehenden Windparks kann er im Moment nicht erkennen. Die Windenergieanlagen in den Windparks Driefel und Spolsen sind neu und in den nächsten Jahren von Repowering nicht betroffen. Von dem Betreiber des Windparks "Bullenmeersbäke" sind ihm ebenfalls keine Absichten für ein Repowering bekannt. Die Beeinträchtigung des Landschaftsbildes hat zu einer Überarbeitung der Potenzialstudie geführt, aus der hervorgeht, dass die Fläche im Herrenmoor die letzte verbliebene mögliche Fläche zur Ausweisung eines Windparks ist.

Sodann erläutert er, aus welchem Grund die Planbereiche des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes nicht deckungsgleich sind. Danach sind im Bebauungsplan die Flurgrenzen parzellenscharf erfasst worden. Dieses vereinfacht die Bestätigung des Vermessungsamtes über die Richtigkeit des Liegenschaftskatasters.

Die Einspeisung des produzierten Stromes wird im Umspannwerk am Fasanenweg erfolgen. Die Anbindung erfolgt über eine Erdverkabelung.

Radrouten, die nach Auffassung der Bürgerinitiative von der Ausweisung eines Windparks negativ betroffen sind, sind im Plangebiet nicht vorhanden.

Die Beobachtung der Kraniche, die in die Stellungnahmen zum Ausdruck kommen, bildet die Grundlage für ein Monitoring, das als Auflage der Genehmigung der Errichtung der Windenergieanlagen nach dem Bundesimmissionsschutzverfahren auferlegt wird.

Eine dreiseitige Umbauung von Grundstücken durch vorhandene und geplante Elektroleitungen sowie Windenergieanlagen ist in Astederfeld in keinem Fall gegeben. Eine zweiseitige Umbauung ist nur unmittelbar nördlich und südlich der Hochspannungsleitungstrassen an der Kreisstraße in Bredehorn möglich. Dort führt jedoch der Abstand von 700 Metern zu den Sonderbauflächen im Westen und fast vollständige Eingrünung der Grundstücke mit Großgehölzen an ihren westlichen Rand dazu, dass nicht von einer optisch bedrängenden Wirkung auszugehen ist. Grundwasserabsenkungen schließt er grundsätzlich nicht aus, doch werden sich diese temporär nur während der Bauphase zur Errichtung der Windenergieanlagen zeigen. Dabei werden die Grundwasserabsenkungen in einem Radius von ca. 50 Metern um die zu errichtenden Windenergieanlagen auftreten und maximal 4 Wochen nach Beendigung der Bauarbeiten wieder zurückgehen. Bei dem Schutzanspruch der Campingplätze ist zu berücksichtigen, dass diese keinen Dauerwohnplatz darstellen und daher im Außenbereich Immissionen zu dulden haben, wie sie allgemein auch in einem Misch- oder Dorfgebiet anzuwenden wären.

Ein Kranichrastplatz existiert hier, wie er verdeutlicht, definitiv nicht. Grundbedingung dafür wäre, dass 1 % der Gesamtpopulation der Kraniche in Deutschland dort rasten würde. Das ist in Niedersachsen aber nur am Dümmer gegeben. Es finden sich zwar vereinzelt Brutplätze, ein Kranichrastplatz ist jedoch auszuschließen.

Nach derzeitigem Sachstand ist auch nicht bekannt, dass hier ein gemeindeübergreifender Windpark entstehen wird, indem die angrenzenden Kommunen und Landkreise auf ihren Gebieten ebenfalls Windenergieanlagen errichten werden.

Er verweist auf einzelne Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit, die lediglich darauf abstellen, dass die Bauleitplanung nicht richtig ist und insgesamt abgelehnt wird. Soweit aber inhaltlich keine Begründung vorliegt, kann aufgrund fehlender Substanz in solchen Fällen auch keine Abwägung erfolgen.

Eine individuelle Antwort wird allen Bürgerinnen und Bürgern, die Anregungen oder Bedenken geäußert haben, nach Abschluss der Gesamtabwägung zugehen.

Die Regelungen zum Datenschutz sind neu. Grundsätzlich sind die Eingaben zu anonymisieren. Soweit die Stellungnahmen umweltbezogene Daten enthalten, sind sie mit zu veröffentlichen. Dabei ist in der Rechtsprechung noch nicht geklärt, ob auch diese Eingaben insgesamt zu anonymisieren sind. Da noch keine Klarheit besteht, werden vorliegende Anregungen und Bedenken im Sinne des Datenschutzes anonymisiert. Dem steht allerdings gegenüber, dass sich die Anregungen und Bedenken in einem öffentlichen Verfahren entwickeln und von den Bürgerinne und Bürgern mit einer öffentlichen Auslegung dieser Einwände gerechnet werden muss. Dieses würde wiederum dafür sprechen, dass eine Anonymisierung nicht erforderlich ist. Wegen der fehlenden rechtlichen Klärung wird aber im Interesse der Öffentlichkeit von der Anonymisierung Gebrauch gemacht.

 

Dipl. Ing. Bottenbruch fasst zusammen, dass die Potenzialstudie unverändert bleibt. Die gesamte Auswertung der Stellungnahmen der öffentlichen Auslegung führt dazu, dass in der Begründung und in der Planzeichnung zum Flächennutzungsplan zu den der Außenbereichssatzung in Bredehorn ein vorsorglicher Schutzabstand von 700 Metern Abstand der Sonderbauflächen (Windenergieanlagen) eingeräumt wird. Dieser Abstand ist vergleichbar zu Dorf- oder Mischgebietsflächen. Die Reduzierung der Sonderbaufläche führt zur Reduzierung der Baugebietsfläche. Die Begründung und die Planzeichnung sind in diesem Part anzupassen. Der Verlauf der 380 kV-Trasse wird nachrichtlich ergänzt. Die Baugrenzen bzw. Bauteppiche der einzelnen Windenergieanlagen werden entfallen. Es ist nach Rücksprache des mit dem Landkreis Friesland lediglich eine Baugrenze zu bilden, die das gesamte Sonderbaugebiet umfasst. Innerhalb dieser Baugrenze können die Windenergieanlagen nach den Vorgaben des Baugesetzbuches und des Bundesimmissionsschutzgesetzes errichtet werden. Für alle Anlagen wird die Festsetzung der maximal zulässigen Höhe erfolgen. Der Umweltbericht sowie die FFH- und Artenschutzprüfung wird entsprechend der genannten Änderungen und des zu erwartenden Monitoringsverfahrens im nachfolgenden Bundesimmissionsschutzverfahren überarbeitet werden. Das Erfordernis eines Windmastes entfällt, sodass die entsprechende Fläche nicht mehr in der Planung enthalten sein wird. Er zeigt abschließend die geänderten Abstände anhand einer Planzeichnung auf. Dabei macht er auch deutlich, dass die Abstände im südlichen Bereich unverändert bestehen bleiben. Vorgesehen ist die erneute öffentliche Auslegung der Planunterlagen im verkürzten Verfahren in der Zeit vom 28.11.-09.12.2016.

 

Für die Fraktion "Bündnis 90/Die Grünen" äußert Ratsmitglied Janssen, dass sie die Fortschreibung der Energiewende selbstverständlich begrüßt. Erforderlich ist aber eine vernünftige Abwägung der Belange von Natur und Landschaft und des menschlichen Wohlbefindens, die er im vorliegenden Verfahren nicht sieht. Die Abstände zu Naturschutzgebieten und Brutplätzen sind nicht ausreichend. Hier ist offenbar zugunsten der Windenergie abgewogen und die Natur vernachlässigt worden. Auch der Abstand des "Windparks Herrenmoor" zum bestehenden Windpark "Bullenmeersbäke" ist zu knapp bemessen. Damit wird der Landschaftsschutz nicht hinreichend gewürdigt. Zu Naturschutzgebieten sollen wenigstens 1000 Meter eingehalten werden. Hier ist der Abstand jedoch auf 500 Meter und weniger verkürzt. Die Avifauna sieht er in besonderen Maßen gefährdet. Das dazu Erhebungen erst im Rahmen des Monitorings nach erteilter Baugenehmigung auf der Grundlage des Bundesimmissionsschutzgesetzes erfolgen sollen, ist unverständlich. Wesentlicher Bestandteil der Heimat ist auch unverbrauchte und unbelastete Natur. Die Abstände sowohl zur Wohnbebauung als auch zu den Naturschutzbereichen gehen daher in eine falsche Richtung. Die Ausweisung von Windenergieparks ist nach seiner Auffassung in der Vergangenheit sehr gut gewesen. Bereits jetzt wird in der Gemeinde Zetel mehr Windenergie produziert als hier verbraucht würde. Daher sieht er keine Notwendigkeit zur Ausweisung eines weiteren Windparks. Nach den Abwägungen des Landkreises handelt es sich bei Bredehorn um ein "faktisches Wohngebiet". Zur Bemessung der Abstände wurde jedoch ein anderer Wohngebietscharakter angenommen und so die verkürzten Abstände auf 700 Meter ermöglicht. Hier sieht er eine Diskrepanz. Die Fraktion wird daher in der Summe dem Abwägungsvorschlag nicht folgen.

 

Ratsvorsitzender Pauluschke führt aus, dass sich sicherlich alle Fraktionen intensiv mit den vorliegenden Abwägungsvorschlägen auseinandergesetzt haben. Er richtet ausdrücklich seinen Dank an Dipl. Ing. Bottenbruch und Landschaftsplanerin Wamboldt für die geleistete Arbeit, die zu einer sehr ausführlichen Abwägung auf ca. 1600 Seiten geführt hat. Die Abwägung ist nach seiner Auffassung sehr sachgerecht innerhalb eines Zeitraumes 1,5 Jahren erarbeitet worden.

Nach dem Unfall im Kernkraftwerk Fukushima, Japan, ist die Energiewende umfassend gewollt worden. Nachdem auch die Kohle zur Produktion von Strom nicht gewollt ist, muss der Schwerpunkt auf die erneuerbaren Energien gelegt werden. Er hat zwar Verständnis für die Hausbesitzer, die im Raum Astederfeld von den neuen Windenergieanlagen betroffen sein werden, da aber hier Potenzial zur Förderung der Energiewende besteht, muss sie auch genutzt werden. Er macht deutlich, dass zwischen der Änderung des Flächennutzungsplanes, der Aufstellung des Bebauungsplanes und dem Baugenehmigungsverfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetzes zu trennen ist. Die Gemeinde Zetel hat lediglich die Möglichkeit, die Bebauung grundsätzlich zu ermöglichen, in dem sie diese Bauleitplanung betreibt und einen Bebauungsplan erlässt. Für die Genehmigung der Anlagen ist wiederum der Landkreis Friesland zuständig, der nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz zu prüfen hat. Die vorgestellten Abwägungen sind sachgerecht und sachlich überzeugend. Die SPD/FDP-Gruppe wird daher dem Beschlussvorschlag folgen. Er macht aber auch deutlich, dass nach dem "Windpark Herrenmoor" kein weiterer Windpark in Zetel politisch gewollt sein wird.

 

Auch die CDU-Fraktion befürwortet nach Worten des Ratsmitgliedes Eilers die Förderung erneuerbarer Energien. Die Sachargumente wurden geprüft und der höhere Schutzabstand wohlwollend zur Kenntnis genommen. Die Erstellung der Bauleitplanung und die Erarbeitung der Abwägungsvorschläge haben sich an aktuellen Normen zu orientieren. Daher sind insbesondere die Ausführungen zum Infraschall, da sie sich auch bestehende Vorschriften beziehen, richtig. Die CDU-Fraktion wird den Beschlussvorschlag ebenfalls zustimmen.

 

Ausschussvorsitzender Huger gibt den Vorsitz an Ratsvorsitzenden Pauluschke ab und erläutert für die FDP, dass diese die Windenergie grundsätzlich für keine Energie der Zukunft hält. Grundsätzlich ist auch in der Abwägung kein Punkt zu finden, weitere Windparks in Zetel zuzulassen. Heute Abend ist jedoch ausschließlich über die Eignung dieser Fläche für Windenergieanlagen abzustimmen. Auch die FDP erkennt, dass diese Fläche grundsätzlich geeignet ist und wird daher dem Beschlussvorschlag folgen.

 

Für die UWG-Fraktion macht Ratsmitglied Tebben deutlich, dass in der Fraktion unterschiedlich Auffassungen vorherrschen. Die Fraktion hat seinerzeit geschlossen für die Errichtung eines Windparks in Driefel gestimmt, weil dort auf der Bockhorner Seite bereits 15 Windenergieanlagen gestanden haben. Jetzt soll ein weiterer Windpark ausgewiesen werden. Da jedoch zur Umsetzung der Energiewende weitere Windenergieanlagen benötigt werden, wird auch die UWG-Fraktion dieses Verfahren unterstützen.

 

Ratsmitglied Juilfs macht deutlich, dass die Möglichkeit zur Erzeugung erneuerbarer Energien die Grundlage der Energiewende sein wird. Die Argumente wurden bereits alle in den Ausführungen genannt. Die Erhöhung der Abstände zu der Außenbereichssatzung in Bredehorn ist für ihn wichtig, weil die Bauleitplanung damit den Anliegern in Bredehorn entgegen kommt. Dieses und der Verzicht auf eine Windenergieanlage ist für ihn ein tragfähiger Kompromiss, so dass er den Abwägungsvorschlägen zustimmen wird.