Protokoll:

Gemeindekämmerer Oetken geht zunächst auf den zeitlichen Ablauf der Haushaltsplanung ein. Dabei erklärt er, dass abweichend zu den Vorjahren bereits jetzt Änderungen in den Haushaltsplan eingearbeitet wurden und sich dadurch die Daten des 1. Verwaltungsentwurfes verändern. Er berichtet, dass sich durch die Änderungen Mehrerträge im Ergebnishaushalt von 222.300 € und Mehraufwendungen von 230.500 € ergeben haben. Im Finanzhaushalt wirken sich die Änderungen bei den Auszahlungen um +715.815 € und Einzahlungen um eine Erhöhung von 465.100 € aus.

 

Des Weiteren erläutert Gemeindekämmerer Oetken anhand einer Powerpoint-Präsentation die Eckdaten des Haushaltsentwurfs.

 

Demnach weist der Ergebnishaushalt 2020 einen Fehlbedarf von 661.900 € aus. Gemeindekämmerer Oetken gibt hierzu an, dass mit diesem Defizit der Haushalt nicht automatisch unausgeglichen ist, sondern die Überschüsse aus den vergangenen Jahren als Ausgleich dienen.

Im weiteren Verlauf berichtet Gemeindekämmerer Oetken, dass das geplante Defizit im Finanzhaushalt am Ende des Haushaltsjahres 1.957.900 € beträgt. Gemeindekämmerer Oetken fügt hinzu, dass in dieser Summe nicht die Haushaltsreste enthalten sind. Ein Ausgleich des Finanzhaushaltes sowie die Finanzierung der übertragenen Ermächtigungen können in diesem Jahr ohne Inanspruchnahme eines Kredites realisiert werden. Aus der Liquiditätsplanung für die kommenden Haushaltsjahre geht jedoch hervor, dass im Haushaltsjahr 2021 aller Voraussicht nach ein Kreditbedarf besteht.

 

Im weiteren Verlauf trägt Gemeindekämmerer Oetken die Verpflichtungsermächtigungen für das Haushaltsjahr 2020 vor. Die Aufstellung macht deutlich, dass im Jahr 2021 große Investitionen anstehen.

 

Gemeindekämmerer Oetken erklärt, dass die Grundsteuer B um 19.632 € auf 1.669.632 € angestiegen ist. Daher wird der Planansatz 2019 auf 1.670.000 € erhöht. Bei der Gewerbesteuer konnte für 2019 ein Mehrertrag von rund  164.414 € verbucht werden. Für das Haushaltsjahr 2020 werden 2.200.000 € als Gewerbesteuerertrag veranschlagt. Bei den Erträgen aus der Beteiligung an der Umsatzsteuer ergibt sich eine Erhöhung. Für das kommende Jahr sind 380.000 € geplant. Die Vergnügungssteuer hat sich auch in diesem Jahr gut entwickelt. Für das kommende Jahr werden Erträge von 180.000 € erwartet. Auf Nachfrage von Ausschussmitglied Szengel erklärt Gemeindekämmerer Oetken, dass die Prognose bei der Gewerbesteuer für die nächsten zwei Jahre weiterhin eine Steigerung vorsieht.

Gemeindekämmerer Oetken trägt weiterhin vor, dass die Schlüsselzuweisungen in 2020 um rund 177.168 € höher ausfallen. Hier ist ein Ansatz von 4.480.000 € in 2020 geplant. Der Zuschuss für die Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises sind mit 239.000 € im Jahr 2020 geplant.

 

Gemeindekämmerer Oetken erklärt weiterhin, dass bei den Aufwendungen die Kreisumlage den größten Posten darstellt. Gegenüber dem Plan 2019 erhöht sich die Kreisumlage um 5.916.800 €. Daneben wurde die Gewerbesteuerumlage mit 160.000 € und die Entschuldungsumlage an das Land mit 21.000 € veranschlagt. Auf Nachfrage von Ausschussmitglied Pauluschke erklärt Gemeindekämmerer Oetken, dass sich der Vervielfältiger für die auf Grundlage des Gewerbesteuermessbetrages zu ermittelnde Umlage ab 2020 auf 35% reduziert.

Anmerkung zum Protokoll: 2019 lag der Vervielfältiger bei 64%, somit fällt ab dem Haushaltsjahr 2020 der erhöhte Vervielfältiger weg.

 

Insgesamt weist das Produkt „Steuern, Zuwendungen, Umlagen“ bei 14.017.000 € an Erträgen und Aufwendungen in Höhe von 6.097.800 € einen geplanten Überschuss von 7.919.200 € aus.

 

Im weiteren Verlauf stellt Gemeindekämmerer Oetken die Entwicklung der Schulden und den Schuldenstand zum 01.01.2019 vor. Der Schuldenstand zum 01.01.2019 beträgt 109.298,87 €. Dieses bedeute eine durchschnittliche Pro-Kopf-Verschuldung von 9, €. Im Rahmen der Haushaltsberatung soll geprüft werden, ob eine vorzeitig Ablösung der Kredite aus der Schulbaukasse möglich ist.

Anmerkung zum Protokoll: Für die Verwahrung von Einlagen auf Kontokorrentkonten nehmen die Bank derzeit 0,5% p.A. Dabei sind die Freibeträge bei den Banken unterschiedlich. Bei der Raiffeisen- und Volksbank liegt der Freibetrag bei 500.000 €, bei der OLB bei 1.000.000 € und bei der LzO bei 2.000.000 €.

 

Ausschussvorsitzender Gburreck gibt den Haushaltsentwurf zur weiteren Beratung in die Fachausschüsse.